Förderung für die Wärmepumpe
1. Förderung für die Wärmepumpe - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine energieeffiziente Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
- Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
- Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
- Ein zusätzlicher ein Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser (Grundwasserwärmepumpe), Erdreich (Erdwärmepumpe) oder Abwasser (Abwasserwärmepumpe) erschlossen wird, oder wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt = Wärmepumpen-Bonus. Als natürliche Kältemittel werden anerkannt: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid
- Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt. Die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung sind zwar förderfähig, müssen aber auch von diesem Betrag abgedeckt werden und werden nicht zusätzlich gefördert! Die Einbindung eines Energieberaters ist bei Installation einer Wärmepumpe nicht Pflicht. Die relevanten Förderprogramme der KfW sind:
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358 / 359
Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung
Zentrale Kenngröße für die Effizienz der Wärmepumpe ist die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (?s-Wert = Eta-s), die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Dieser ?s-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Außerdem ist eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.
Für die Förderung muss die Wärmepumpe diese Voraussetzungen erfüllen:
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines Stromzählers
- Schnittstelle für Netzdienlichkeit (z.B. SG Ready oder VHP Ready) wird empfohlen (ab 2025 Pflicht)
- Sole/Wasser- (Erdwärmepumpe) und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (Grundwasserwärmepumpe), Wärmepumpen mit Quelle Abwärme/Solarwärme in Wohngebäuden: ?s bei 35°C mindestens 180 %, ?s bei 55°C mindestens 140 %
- Luft/Wasser-Wärmepumpen (Luftwärmepumpe): ?s bei 35°C mindestens 145 %, ?s bei 55°C mindestens 125 %. Außerdem gibt es Anforderungen an den Lärmschutz: Luftwärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Ökodesign-Verordnung vom 2. August 2013.
- Niedertemperatur-Wärmepumpen müssen nur die ?s -Anforderungen bei 35 °C erfüllen.
- Luft/Luft-Wärmepumpe = 12 kW Heizleistung/Kühlleistung (Heizen mit Klimaanlage): ?s = 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
- Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
- Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
- Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Eine Liste der Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, finden Sie unten auf dieser Seite.
Wie wird die KfW-Förderung für eine neue Wärmepumpe beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW - Effizienzhaus-Sanierung mit Wärmepumpe
Wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW dafür eine Förderung bereit. Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" gibt es neben einem Kredit zu sehr günstigen Konditionen (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau unterscheidet sich die Höhe der Förderung. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Steuerbonus für die Wärmepumpe
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die BEG-Förderung aber in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Auch die Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
© Energie-Fachberater.de
zurück